LOHNSTEUERHILFEVEREIN

SÜDHESSEN E.V. BERATUNGSSTELLE LEISTUNGEN

Leistungen & Preise

Leistungen:

- Einkommen- und Lohnsteuerfragen

- der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG
- im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
- der Wohnungsbauprämie
- der Wahl der günstigsten Steuerklasse
- Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld
- zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG
- weitere Leistungen
- Errechnen der Erstattungsansprüche
- Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegung von Einsprüchen,etc


Beitragsordnung für den Lohnsteuerhilfeverein Südhessen e.V.

Beitragsordnung für den Lohnsteuerhilfeverein Südhessen e.V.
(Gültig ab 01. Januar 2013)


Der jährliche Migliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins ist ein Jahresbeitrag und beträgt € 281,- inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Beitrag ermäßigt sich nach sozialen Gesichtspunkten laut untenstehender Tabelle.

Der Mitlgiedsbeitrag wird erstmals bei Eintritt in den Verein- zuzüglich einer Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,- fällig. In den Folgejahren wird der Mitgliedsbeitrag gemäß § 7 Abs.II der Vereinssatzung fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist in bar, per Überweisung, oder per Bankeinzugsauftag in der jeweiligen Beratungsstelle auszugleichen.

Neben dem Mitgliedsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr werden keine weiteren Gebühren durch den Verein erhoben. Die Beratungsleistung ist kostenlos. Der Umfang der Beratungsleistungen ist durch §4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz geregelt. Steuerliche Beratungen dürfen aus gesetzlichen und versicherungs- rechtlichen Gründen erst nach Aufnahme als Mitglied erfolgen.

Beitragsabstufung nach sozialen Gesichtspunkten:
Maßgeblich für die Beitragsermäßigung ist die Bemessungsgrundlage.

Die Beitragsbemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Bruttolohn des Mitglieds bzw. der zusalnmenveranlagten Ehegatten, wenn auch der andere Ehegatte Vereinsmitglied ist. Hinzugerechnet werden u.a. Abfindung und Entlohnung für mehrere Jahre, Vorruhestandsgelder, Arbeitslosen-, Kranken- und Überbrückungsgelder, Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, Renteneinnahmen.

Die Beitragsbemessungsgrundlage für neue Mitglieder, welche die Beratung für zwei Jahre bei Ihrer Steuererklärung
erwarten, ergibt sich aus der Addition der Einnahmen von beiden Jahren. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Auskünfle zu erteilen.

Soweit die Bemessungsgrundlage weniger als € 100.001,- beträgt, sind die Beiträge lt, nachstehender Tabelle zu entrichten. Für alle anderen Fälle findet keine Beitragsermäßigung statt.

Bemessungsgrundlage:    
von € bis € Beitrag inklusive Aufnahmegebühr



bis 10.000 € 55,00 € 65,00 €
10.001 bis 20.000 € 80,00 € 90,00 €
20.001 bis 30.000 € 105,00 € 115,00 €
30.001 bis 40.000 € 130,00 € 140,00 €
40.001 bis 50.000 € 155,00 € 165,00 €
50.001 bis 60.000 € 180,00 € 190,00 €
60.001 bis 70.000 € 205,00 € 215,00 €
70.001 bis 80.000 € 230,00 € 240,00 €
80.001 bis 90.000 € 255,00 € 265,00 €
90.001 bis 100.000 € 280,00 € 290,00 €



Härteklausel:

In Einzelftillen kann auf Antrag der Vereinsvorstand, aus sozialen Gründen, innerhalb der Abstufung bis zwei Stufen
nach unten abweichen. Im Betreff auf soziale Gründe werden als Regelbeispiele insbesondere Arbeitslosigkeit,
Familienstand und Kinderzahl genannt.